Benutzer können Zugriffsanforderungen stellen, wenn Sie Zugriff auf eine Website, Liste, oder Bibliothek erhalten möchten.
Zunächst müssen die Zugriffsanforderungen zugelassen werden.
Achtung: In der Zentraladministration muss eine ausgehende E-Mail Adresse hinterlegt sein.
Ein User, der keinen Zugriff auf eine Website hat, erhält folgende Meldung:
Hier kann auch der Zugriff beantragt werden.
Der Administrator erhält daraufhin eine E-Mail mit der Zugriffsanforderung und einem Link um die Berechtigung zu erteilen.
Falls ein Benutzer bereits Zugriff auf eine Liste oder eine Bibliothek hat, jedoch andere Rechte benötigt, kann er diesen ebenfalls anfordern.